Reisebedingungen

Zahlungen

Wenn nicht anders angegeben, erfolgt die Zahlung durch eine SEPA- Basislastschrift über den Gesamtbetrag bei der Anmeldung. Eine Anmeldung ohne Bezahlung ist nicht gültig. Der Betrag wird erst ca 10 Tage vor Reisebeginn abgebucht.

 

Rücktritt von Reisen
Tritt der Teilnehmer nach erfolgter Anmeldung zurück, und kann keinen Ersatzteilnehmer vermitteln, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,- bis 30 Tage vor Reisebeginn.
Bei späterer Abmeldung können Auslagen z.B. Leerbettgebühren, Mehrkosten durch Unterbelegung, die im Zusammenhang mit der Abmeldung entstanden sind, dem Zurückgetretenen belastet werden! Bei Rücktritt 1 bis 7 Tage vor Reiseantritt oder Nichtantritt der Reise sind alle zusätzlichen Kosten und sonstige Forderungen der beteiligten Leistungsträger vom Teilnehmer zu bezahlen, mindestens aber 10 % vom Reisepreis.
Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung, einer Auslandskrankenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird empfohlen und ist Sache des Teilnehmers!
Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl der Gruppe nicht erreicht wird. Die eingezahlten Beträge werden dann erstattet.

 

Pass-, Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen
Der Teilnehmer ist für seine Person für die Einhaltung der den jeweiligen zwischenstaatlichen Reiseverkehr regelnden Pass-, Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen verantwortlich. Alle etwaigen, durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden Kosten, einschließlich eines eventuell außerplanmäßigen Rücktransportes, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

Beförderungshaftung
Bei Beförderungen mit Omnibussen haftet der jeweilige Busunternehmer im Rahmen der Haftpflichtversicherungsvorschriften bzw. der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Beförderung mit Privat-PKW erfolgt auf eigene Verantwortung der Mitreisenden.

 

Reisereklamation 
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsmäßiger Erbringung von Reiseleistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. Ersatzansprüche für Liftkarten und Skipässe können nur im Rahmen der jeweiligen Lift- und Seilbahnbestimmungen geltend gemacht werden.

 

Veranstaltung der Reisen
Die auf www.skizunft.tsvcalw.de angebotenen Reisen werden vom TSV Calw v. 1846 e.V., Abteilung Skizunft ausgeschrieben und durchgeführt. Preise und Durchführung liegen in der Verantwortung der Abteilung Skizunft.
Durch unvorhersehbare Einflüsse behält sich der Veranstalter vor, Reiseziel, Unterkunft oder ähnliches kurzfristig zu ändern.

 

Zur Beförderung im Bus – Hinweis zum Gepäcktransport

Inzwischen gibt es, insbesondere auf den Ausfahrten nach Ischgl, vermehrt die Ansage der Reiseveranstalter, dass Helme und Skistiefel nicht im Innenraum des Busses transportiert werden sollen, da diese bei starken Lenk- oder Bremsmanövern bzw. Unfällen zu gefährlichen Geschossen werden können. Es gab wohl schon Kontrollen mit Strafzettelandrohungen hierzu.

Rein EU-rechtlich ist das momentan noch dehnbar, da die Definition von Handgepäck das noch nicht zweifelsfrei beschreibt: „…in der Regel gilt, dass das Handgepäck in der Gepäckablage über den Sitzen oder unter dem Sitzplatz des Vordermanns verstaut wird, damit keine Wege versperrt werden. Neben dieser groben Größenangabe ist bei einigen Fernbus-Anbietern zusätzlich ein Maximalgewicht einzuhalten…“.

Um unsere Ausfahrten von Anfang an unbeschwert genießen zu können und keine Verzögerungen zu riskieren, empfehlen wir somit, die Skistiefeltaschen in den Kofferraum zu packen und Helme nicht lose in die oberen Gepäckablagen zu legen.